Häufige Fragen und Antworten
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FragenDu kannst deinen Tarif auf unserer Homepage berechnen und den Vertrag direkt abschließen. Den Rest übernehmen wir für dich. In der Regel dauert der Wechsel nicht länger als zwei Wochen. Der Wechsel zu Friesen Werk GmbH ist kostenlos.
Ein Wechsel ist unter Beachtung deiner aktuellen Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Die Wechselprämie richtet sich nach deinem Jahresverbrauch, nicht nach der Kundenart: 50 € bis 4.999 kWh, 75 € ab 5.000 kWh und 100 € ab 30.000 kWh Jahresverbrauch. Gewerbekunden erhalten dieselben Beträge netto ausgewiesen, also 42,02 €, 63,03 € beziehungsweise 84,03 € netto. Bei Wärmepumpen- und Autostromtarifen zählt der gesamte Jahresverbrauch aus Hoch- und Niedertarif zusammen.
Die Prämie wird nach Ablauf des ersten Liefermonats gutgeschrieben – du musst dafür kein volles Vertragsjahr abwarten.
Der Wechsel selbst ist kostenlos. Es fallen keine Anmelde- oder Bearbeitungsgebühren an. Du zahlst ausschließlich den vereinbarten Arbeitspreis pro Kilowattstunde und den monatlichen Grundpreis deines Tarifs.
Die Zählernummer findest du auf deiner letzten Abrechnung deines Versorgers. Falls du diese nicht zur Hand hast, findest du die Zählernummer auf dem Stromzähler. Hinweis: Auf dem Zähler befinden sich meistens zwei Nummern. Die Zählernummer findest du entweder unter oder über dem Strichcode. Bei der zweiten Nummer handelt es sich um die Gerätenummer (meistens steht hier Nr. davor). Wenn du dir unsicher bist, kannst du uns gern ein Foto deines Stromzählers zukommen lassen.
Nein, der Zähler ist Eigentum des Netzbetreibers und muss beim Anbieterwechsel nicht ausgebaut werden.
Der Netzbetreiber ist Eigentümer des Zählers und liest wie gewohnt deinen Zählerstand ab. Den Stand teilt dein Netzbetreiber elektronisch mit. Wenn du deine Abrechnung zu einem anderen Zeitpunkt wünschst, kannst du uns den selbst abgelesenen Zählerstand mitteilen.
Du kannst uns deinen Zählerstand unkompliziert per E-Mail an moin@friesen-werk.de senden. Wichtig ist, dass du dabei deine Kundendaten und den Ablesezeitpunkt angibst, damit wir den Wert korrekt zuordnen können.
Melde dich möglichst frühzeitig bei uns, damit wir den Vertrag sauber umstellen oder beenden können. Bitte teile uns Auszugsdatum, neue Anschrift und den Zählerstand zum Umzugstermin mit.
Die Preisgarantie bedeutet, dass die vereinbarten Preisbestandteile im garantierten Zeitraum stabil bleiben. Welche Bestandteile konkret umfasst sind, ergibt sich aus deinem individuellen Vertrag.
In der Regel buchen wir deinen Abschlag zum 1. eines Monats ab.
Sollte sich dein Verbrauchsverhalten wesentlich verändern, zum Beispiel durch Auszug von Familienmitgliedern oder neue Elektrogeräte, melde dich bitte bei uns. Wir prüfen deinen Fall und passen den Abschlag bei Bedarf an.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kannst du jeden Monat zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Beim Dynamischen Stromtarif liegt die Vertragslaufzeit bei sechs Monaten.
Nein. Dein Tarif besteht aus zwei Bestandteilen: dem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde und dem Grundpreis pro Monat. Beide siehst du vor Vertragsabschluss im Tarifrechner. Es gibt keine Anmeldegebühr und keine Bearbeitungskosten.
Du kannst in schriftlicher Form kündigen. Sende uns deine Kündigung per Post an: FriesenWerk GmbH, Rudolfswieke 146, 26802 Moormerland. Alternativ per E-Mail an: moin@friesen-werk.de.
Binnen vierzehn Tagen hast du als Verbraucher das Recht, deinen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Du kannst uns ein Lastschriftmandat erteilen. Dann buchen wir den monatlichen Abschlag zum ersten Bankarbeitstag von deinem Konto ab. Alternativ kannst du den monatlichen Abschlag selbst überweisen. Dieser ist jeden Monat zum ersten Bankarbeitstag fällig.
Als Neukunde erhältst du deine Rechnung einmal jährlich, 365 Tage nach dem Start der Belieferung, danach im jährlichen Turnus. Bei Bestandskunden ist der Abrechnungsmonat ebenfalls jährlich, kann aber vom Lieferbeginn abweichen. Die Rechnung schicken wir dir per E-Mail oder per Post – je nachdem, wie du es möchtest.
Du erhältst deine Abrechnung nach genau einem Jahr, unabhängig vom Ablesetermin des Netzbetreibers. Den abgelesenen Zählerstand und den bis dahin angefallenen Verbrauch findest du auf deiner nächsten Abrechnung.
Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 14a EnWG) verpflichtet Netzbetreiber, die Netzentgelte zu reduzieren, wenn du im Gegenzug zulässt, dass deine Anlage im Bedarfsfall vom Netzbetreiber gedrosselt werden kann. Solche Anlagen, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen, heißen steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Entscheidend ist, wann der separate Zähler für deine Anlage eingebaut wurde. Für Anlagen mit Einbau vor dem 01.01.2024 gilt § 14a alt: Die Anlage braucht einen separaten Zähler, muss unterbrechbar sein, du erhältst einen festen Rabatt vom Netzbetreiber und er darf die Anlage zu Sperrzeiten komplett abschalten. Ab dem 01.01.2024 gilt § 14a neu. Für § 14a alt bieten wir Nord(h)strom heat und Nord(h)strom mobile an, für § 14a neu Nord(h)strom heat + und Nord(h)strom mobile +.
Modul 1 ist eine pauschale Netzentgeltreduzierung: Du profitierst von einer festen Vergünstigung auf das Netzentgelt, unabhängig von deinem tatsächlichen Verbrauch und ganz ohne zusätzlichen Zähler – in der Regel zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr (brutto). Bei Modul 2 wird dein Netzentgelt prozentual reduziert: Je mehr du verbrauchst, desto größer die Ersparnis. Unsere Tarife mit „+“ sind für Modul 2 gedacht und setzen einen separaten Zähler voraus.
Die Tarife Nord(h)strom heat und Nord(h)strom mobile setzen einen separaten Zähler für deine Anlage voraus. Hast du keinen, wähle einfach unseren Klassik-Tarif Nord(h)strom home – für Gewerbe Nord(h)strom business. Die pauschale Vergünstigung nach § 14a EnWG bekommst du trotzdem.
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Wir helfen dir gern persönlich weiter und klären offene Punkte schnell und transparent.
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