Ratgeber · 4 Minuten Lesezeit

Grundversorgung oder Sondervertrag: Der ehrliche Vergleich

In der Grundversorgung landet man ohne Zutun – beim Einzug, nach einer Kündigung oder wenn ein Anbieter aufgibt. Sie ist bequem und sicher, aber selten günstig. Ein Sondervertrag ist fast immer preiswerter, bindet dich dafür für eine feste Laufzeit. Dieser Ratgeber stellt beides nebeneinander, ohne die eine Seite schlechtzurechnen.


Was Grundversorgung eigentlich ist

Der Grundversorger ist der Anbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt. Er ist gesetzlich verpflichtet, jeden zu beliefern, der ihn darum bittet – ohne Bonitätsprüfung und ohne Mindestlaufzeit. Genau diese Pflicht ist der Grund, warum die Grundversorgung teurer ist: Der Versorger kalkuliert ein Kundenportfolio, das er sich nicht aussuchen kann.

Kündigen kannst du in der Grundversorgung mit zwei Wochen Frist, jederzeit. Preiserhöhungen muss der Grundversorger mit sechs Wochen Vorlauf ankündigen, und du hast dann ein Sonderkündigungsrecht.

Was ein Sondervertrag anders macht

Ein Sondervertrag ist ein frei verhandelter Liefervertrag. Der Versorger kann kalkulieren, weil er Laufzeit und Kundenkreis kennt, und gibt diesen Vorteil im Preis weiter. Dafür bindest du dich für eine Mindestlaufzeit, üblicherweise zwölf Monate, und kündigst mit einer festen Frist.

Die Bindung ist der eigentliche Unterschied – nicht der Strom. Physikalisch kommt bei beiden dieselbe Elektrizität aus derselben Leitung; unterschiedlich sind Preis, Laufzeit und die Herkunftsnachweise.

Die drei Fragen, die die Entscheidung tragen

Statt Tabellen zu vergleichen, reichen drei Fragen:

Wie lange wohnst du voraussichtlich noch an dieser Adresse? Unter einem Jahr spricht das für die kurze Kündigungsfrist der Grundversorgung.

Wie stabil ist dein Verbrauch? Stark schwankender Verbrauch macht den Vergleich unzuverlässig, weil der Grundpreis dann unterschiedlich stark ins Gewicht fällt.

Was ist dir der Aufwand wert? Ein Wechsel kostet einmalig etwa zehn Minuten – die Ersparnis wirkt dagegen jeden Monat.

Der verbreitetste Irrtum

Viele befürchten, bei einem Wechsel ohne Strom dazustehen, wenn der neue Anbieter ausfällt. Das kann nicht passieren: Fällt ein Lieferant aus, greift automatisch die Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Der Zähler bleibt dabei derselbe, er gehört dem Netzbetreiber und wird beim Wechsel nicht angefasst.

Der zweite Irrtum betrifft die Dauer: Ein Anbieterwechsel dauert in der Regel keine zwei Wochen, und die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernimmt der neue Versorger.

Wo FEN steht

FEN ist kein Grundversorger, sondern ein Sondervertragsanbieter mit Sitz in Nordhorn. Nord(h)strom läuft 12 Monate mit 4 Wochen Kündigungsfrist und 12 Monaten Preisgarantie, liefert 100 % Ökostrom und rechnet über Arbeitspreis und Grundpreis ab – ohne Anmelde- oder Bearbeitungsgebühr. Was das für deine Adresse bedeutet, rechnet der Tarifrechner aus.


Häufige Fragen dazu

Bin ich automatisch in der Grundversorgung?

Wenn du nach einem Einzug nie aktiv einen Vertrag geschlossen hast, ja. Dann beliefert dich der Grundversorger deines Netzgebiets zum allgemeinen Tarif.

Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?

Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt zwei Wochen, ohne Mindestlaufzeit. Praktisch kümmert sich dein neuer Anbieter darum – du musst selbst nichts kündigen.

Kann ich ohne Strom dastehen, wenn mein Anbieter ausfällt?

Nein. Fällt ein Lieferant aus, springt automatisch die Ersatzversorgung durch den Grundversorger ein. Eine Versorgungslücke gibt es nicht.

Passenden Tarif für deine Adresse berechnen

Preise hängen vom Netzbetreiber ab. Mit Postleitzahl und Jahresverbrauch dauert die Berechnung keine Minute.

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