Ratgeber · 4 Minuten Lesezeit

Wärmepumpe und Netzentgelte: Was § 14a EnWG für deine Stromkosten bedeutet

Wer eine Wärmepumpe über einen eigenen, steuerbaren Zähler betreibt, zahlt reduzierte Netzentgelte – und damit einen niedrigeren Arbeitspreis je Kilowattstunde als beim normalen Haushaltsstrom. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber die Anlage in Spitzenzeiten drosseln darf. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Regelung funktioniert, welche drei Bedingungen erfüllt sein müssen und wann sich ein eigener Wärmestromtarif rechnet.


Warum es überhaupt einen Rabatt gibt

Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher ziehen viel Leistung – und gerne alle zur selben Zeit. Damit das Verteilnetz das aushält, ohne überall neue Leitungen zu verlegen, erlaubt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes dem Netzbetreiber, solche Anlagen kurzzeitig zu drosseln.

Im Gegenzug zahlst du weniger Netzentgelt. Das Netzentgelt ist der Anteil am Strompreis, den der örtliche Netzbetreiber für den Transport erhebt – je nach Region ein Viertel bis ein Drittel des Arbeitspreises. Genau dieser Anteil sinkt, und deshalb ist Wärmestrom günstiger als Haushaltsstrom, obwohl die gelieferte Kilowattstunde dieselbe ist.

Die drei Voraussetzungen

Damit dein Netzbetreiber die Anlage als steuerbare Verbrauchseinrichtung anerkennt, müssen drei Dinge zusammenkommen. Fehlt eines davon, bleibt es beim normalen Haushaltstarif:

Separater Zähler: Die Wärmepumpe hängt an einem eigenen Zählpunkt, getrennt vom Haushaltsstrom.

Steuerbarkeit: Der Netzbetreiber kann die Leistung in Spitzenlastzeiten begrenzen.

Anschlussleistung: Die Regelung greift in der Regel ab 4,2 Kilowatt elektrischer Leistung.

Was die Drosselung praktisch bedeutet

Die Sorge, im Winter im Kalten zu sitzen, ist unbegründet. Der Netzbetreiber darf die Leistung begrenzen, nicht abschalten, und in der Praxis passiert das selten und kurz. Eine Wärmepumpe arbeitet ohnehin mit der Trägheit des Gebäudes: Ein gedämmtes Haus kühlt in einer gedrosselten Stunde kaum messbar aus.

Wichtig ist die Auslegung. Ein Pufferspeicher und eine sinnvoll eingestellte Heizkurve federn Drosselzeiten praktisch vollständig ab.

Wann sich der Wärmestromtarif rechnet

Faustregel: Sobald die Wärmepumpe einen nennenswerten Teil des Jahresverbrauchs ausmacht, lohnt der separate Zähler. Der zweite Zählpunkt kostet einen eigenen Grundpreis – das muss der niedrigere Arbeitspreis erst wieder einspielen.

Bei den typischen 3.000 bis 6.000 Kilowattstunden, die eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus jährlich zieht, geht diese Rechnung in aller Regel deutlich auf. Bei einer kleinen Anlage mit wenigen hundert Kilowattstunden lohnt sich der Aufwand dagegen kaum.

Wärmestrom bei FEN

Nord(h)strom heat ist der Wärmestromtarif von FEN: 100 % Ökostrom zu reduzierten Netzentgelten, 12 Monate Preisgarantie, 12 Monate Vertragslaufzeit mit 4 Wochen Kündigungsfrist. Für die Stufe des Wechselbonus zählen Hoch- und Niedertarifverbrauch zusammen.

Ob dein Netzbetreiber die Anlage als steuerbar führt, steht auf deiner letzten Netzabrechnung – oder wir klären es beim Wechsel für dich.


Häufige Fragen dazu

Wie viel spare ich mit reduzierten Netzentgelten?

Das hängt vom Netzbetreiber ab, denn Netzentgelte sind regional verschieden. Der reduzierte Satz betrifft den Netzanteil am Arbeitspreis, der je nach Region ein Viertel bis ein Drittel ausmacht. Den konkreten Preis für deine Adresse zeigt dir der Tarifrechner.

Brauche ich für die Wärmepumpe wirklich einen zweiten Zähler?

Ja. Ohne getrennte Messung kann der Netzbetreiber den Wärmepumpenverbrauch nicht vom Haushaltsstrom unterscheiden, und die reduzierten Netzentgelte greifen nicht.

Kann der Netzbetreiber meine Wärmepumpe einfach abschalten?

Nein. Er darf die Leistung in Spitzenlastzeiten begrenzen, nicht die Anlage abschalten. Mit Pufferspeicher und sinnvoller Heizkurve merkst du davon im Alltag nichts.

Passenden Tarif für deine Adresse berechnen

Preise hängen vom Netzbetreiber ab. Mit Postleitzahl und Jahresverbrauch dauert die Berechnung keine Minute.

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